Die Arbeit in den Frauengruppen

Leider hat sich nimand bereit erklärt das Amt der Bezirksfauengruppenleiterin zu übernehmen.

Deshalb konnte es nicht besetzt werden.

Die Frauenleiterin wird von der Frauengruppe selbst gewählt. Sie ist außerdem ordentliches Mitglied im örtlichen Vorstand oder Ausschuss. Sie hat die Aufgabe, in den jeweiligen Gremien des Vereins die Interessen der Frauengruppe zu vertreten und über deren Aktivitäten zu berichten. Die Gemeinschaft und das Leben im Verein sollen gefördert werden.
In den meisten Vereinen werden die Frauengruppen finanziell unterstützt.
Im § 23 der Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg ist die Frauenarbeit verankert. Sie vollzieht sich im Einvernehmen mit dem Vorstand und der Fachberatung. Der Landesverband fördert die Frauenarbeit auf regionaler und überregionaler Ebene.